Arglistige Täuschung beim: Warum „Ausgangsdaten“ hier zuerst zählt
Im Themenfeld „Arglistige Täuschung beim“ gilt dabei: das Prüffeld „Ausgangsdaten“ lässt sich nicht sinnvoll von „Entscheidungsreihenfolge“ trennen. Auch „nächster verbindlicher Schritt“ gehört in die Prüfung, damit keine falsche Priorität den weiteren Weg bestimmt; für „Arglistige Täuschung beim Verkauf Nürnberg“ wird dieser Punkt gesondert eingeordnet.



