Warum „Zuständigkeit“ hier zuerst zählt: Kaufvertragsentwurf vor Notartermin prüfen
Dieser Prüfpunkt beginnt mit „Zuständigkeit“; maßgeblich ist hier die Ausgangslage bei „Kaufvertragsentwurf vor Notartermin prüfen“. Im Themenfeld „Kaufvertragsentwurf vor Notartermin prüfen“ gilt dabei: anschließend werden „Dokumentation“ und „verbindliche Reihenfolge“ so eingeordnet, dass offene Fragen vor dem nächsten verbindlichen Schritt sichtbar sind.



