FRAGEN UND ANTWORTEN

Meistgestellte Fragen an uns:

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Eine Immobilie ist mit der wertvollste Besitz nach der eigenen Familie. Man kann sich durch das Übersehen rechtlicher Begebenheiten schnell verzetteln. Auch besteht die Gefahr, durch Fehler in der Vorrecherche, in der Dokumentation, der Präsentation und der Preisfindung später sehr viel weniger Geld für seine Immobilienperle zu bekommen.

Was unterscheidet Longworth Immobilien von anderen Immobilienmaklern?

In wenigen Worten beschrieben: Gegenseitigkeit, Vertrauen, Persönlichkeit, Menschlichkeit auf Augenhöhe. Als professionelle Fotografen verfügen wir über modernste Technik, 360-Grad Kameras und Marketingmittel, die es ermöglichen, ihre einzigartige Immobilie im richtigen Licht zu präsentieren.

Handwerklich bringen wir unsere jahrelange Vorerfahrung auf dem Bau und in vielen weiteren Bereichen mit ein.

Ich möchte bald meine Immobilie verkaufen, was soll ich zuerst tun?

Holen Sie sich bei uns einen kostenlosen, unverbindlichen Beratungstermin ein, wo wir mit Ihnen den Marktwert Ihrer Immobilie einschätzen. Wir stehen Ihnen für all Ihre Fragen zur Verfügung und geben Ihnen eine erste grobe Einschätzung, mit welchem Verkaufspreis zu rechnen ist. Auch besprechen wir unter anderem, welche Maßnahmen und Reparaturen sich noch lohnen, auch wie lange vermutlich die Zeit für den Verkauf Ihrer Immobilie dauern wird.

Wie läuft ein typischer Immobilienverkauf ab?

Der erste Schritt ist die Vereinbarung eines kostenlosen Kennenlern- und Marktwerteinschätzungs-Termins. Bei einem positiven Eindruck beauftragen Sie uns mit einem schriftlichen Makleralleinauftrag, üblicherweise für 6 bis 9 Monate. Benötigte Dokumente erhalten Sie von uns, und gemeinsam besprechen wir die Strategie für Angebotsaufstellung und Verkauf. Ein professioneller Fototermin wird vereinbart, und wir kümmern uns um die Unterlagenbeschaffung.

Die Exposé-Erstellung erfolgt in unserem Haus mit geeignetem Text. Erst nach Ihrer Zustimmung zum Exposé starten wir den Verkaufsprozess. Vorkehrungen wie Home Staging und Schönheitsreparaturen werden getroffen. Die ersten Besichtigungen finden statt, bei Interesse auch Zweit- und Drittbesichtigungen mit Sachverständigen.

Bei Kaufabsicht folgen die Kaufabsichtserklärung und die Finanzierungsbestätigung des Käufers. Nach Klärung aller Fragen zum Kaufvertrag wird ein Notartermin vereinbart, und der Vertrag wird abgeschlossen. Der Notarvertrag regelt auch die Übergabe und die Zahlung. Vor der Schlüsselübergabe beraten wir Sie zu Umzügen und anderen relevanten Fragen.

Schließlich treffen wir uns zur vereinbarten Schlüsselübergabe in der Immobilie, überprüfen den Zustand und lesen Zählerstände ab. Wenn alles in Ordnung ist, erfolgt die Schlüsselübergabe, und Ihre Immobilie ist erfolgreich verkauft. Vor diesem Abschluss stehen wir Ihnen auch bei der Suche nach Ihrer nächsten Immobilie zur Seite, basierend auf Ihrer positiven Erfahrung mit uns.

Wieviel Zeit vergeht bis zur Exposé-Erstellung und zum Online-Vermarktungsstart?

Wir benötigen ca. 1 bis 2 Wochen für Ihr Exposé und Inserat. Es kommt wegen den Gebäudebildern auf die Wetterlage an, die mit hineinspielen kann. Ideal ist natürlich, Ihre Immobilie bei gutem Wetter zu präsentieren, mit knackigen Farben und Lichtern. Hinzu kommen noch einige Tage für die Nachbearbeitung, der Texterstellung und die Unterlagenbeschaffung auf den Ämtern. Das Exposé erstellen wir eigens in unserem Haus, mit Liebe und nicht automatisch aus dem PC. Für Sie ein Riesenvorteil!

Ist der Verkauf für mich als Eigentümer kostenlos?

Wir haben verschiedene Verprovisionierungsmodelle, welche wir mit Ihnen eingehend in einer persönlichen Beratung besprechen und finden mit Ihnen heraus, welches Modell das für Sie sinnvollste und attraktivste ist.

Wie lange dauert der Immobilienverkauf im Durchschnitt?

Hierzu gibt es keine Allgemeinantwort, da jede Immobilie für sich mit ihrer Einzigartigkeit und ihren eigenen Besonderheiten glänzt. Wir – Longworth Immobilien – möchten natürlich den besten Preis für Sie aus Ihrer Immobilie erzielen und nicht einfach auf dem schnellsten Weg Ihre Immobilie verkaufen. Deswegen beträgt die Dauer von der Vorbereitung bis zum Immobilienverkauf zwischen drei bis sechs Monate. Die Dauer kann selbstverständlich auch – je nach Kunde – kürzer sein.

Soll ich als Eigentümer der Erstbesichtigung mit dem Interessenten beiwohnen?

Meistens fällt es dem Eigentümer bei der Erstbesichtigung schwer, ohne Emotionen der Besichtigung beizuwohnen. Als Makler gehen wir professionell, zwar auch emotional, jedoch neutraler an das Thema heran und führen den Interessenten durch das Objekt, während der Interessent sich in Ruhe der Materie des Objektes widmen kann, während er sich vorstellt, wie er in dem Objekt sein Leben verbringt.

Wer kommt für die Notarkosten auf und wie hoch sind diese?

In der Regel kommt der Käufer für die Notarkosten auf. Dies kann auch variieren. Der Käufer entscheidet daher auch meistens, welcher Notar für die Beurkundung beauftragt wird. Als Eigentümer können Sie aber trotzdem einen Wunsch oder eine Empfehlung aussprechen. Kosten für Grundbuchlöschungen, welche alleine den Verkäufer betreffen (z.B. Grundschulden), werden dem Verkäufer in Rechnung gestellt.

Die Notarkosten für die Beurkundung liegen meistens zwischen ca. 1,5 bis 2 % vom Kaufpreis der Beurkundung. Die Kosten lassen sich aber genauer berechnen, falls Sie einen Notarkostenrechner verwenden, wie er im Internet kostenlos angeboten wird.

Muss der Notarvertrag noch von einem anderen Notar oder Juristen geprüft werden?

Ein Notar ist IMMER unabhängig und ein unparteiischer Staatsdiener, der die Interessen des Käufers und Verkäufers zu gleichermaßen schützen muss. Es ist daher in der Regel nicht notwendig, den Vertrag von einem anderen Notar oder Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Normalerweise berät der Notar Käufer und Verkäufer vor Notartermin auch noch einmal extra telefonisch oder persönlich per Einzeltermin. Einiges klärt sich auch beim tatsächlich stattfindenden Notartermin. Trotz alledem ist es natürlich Ihr gutes Recht, eine weitere Prüfung von einem Juristen vorzunehmen, damit Sie ein besseres Bauchgefühl beim Abschluss Ihres Immobilienkaufs/-verkaufs haben.

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