„Interessen der Beteiligten“ nicht isoliert betrachten – Wohnung Scheidung
An dieser Stelle braucht es konkrete Angaben zum Prüffeld „Interessen der Beteiligten“; maßgeblich ist hier die Ausgangslage bei „Wohnung Scheidung“. Im Themenfeld „Wohnung Scheidung“ gilt dabei: der Abgleich mit „Handlungsfähigkeit“ und „realistischer Zeitrahmen“ zeigt danach, ob eine Empfehlung bereits belastbar ist.



