„Zuständigkeit“ nicht isoliert betrachten: Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf
Für den konkreten Fall „Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf“ bedeutet das: das Prüffeld „Zuständigkeit“ sollte möglichst früh dokumentiert sein. Im Themenfeld „Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf“ gilt dabei: so lassen sich „Dokumentation“ und „verbindliche Reihenfolge“ sachlich bewerten, bevor Zeitdruck die Entscheidung beeinflusst.



