Was der Faktor „Interessen der Beteiligten“ verändert: Pflegeimmobilie als Kapitalanlage
Dieser Prüfpunkt beginnt mit „Interessen der Beteiligten“; maßgeblich ist hier die Ausgangslage bei „Pflegeimmobilie als Kapitalanlage“. Für den konkreten Fall „Pflegeimmobilie als Kapitalanlage“ bedeutet das: anschließend werden „Handlungsfähigkeit“ und „realistischer Zeitrahmen“ so eingeordnet, dass offene Fragen vor dem nächsten verbindlichen Schritt sichtbar sind.



