Online Bewertung Vor Ort: „Angebotspreis“ nicht isoliert betrachten
Das Prüffeld „Angebotspreis“ lässt sich nicht sinnvoll von „Zielgruppe“ trennen; für „Online-Bewertung oder Vor-Ort-Besichtigung in Nürnberg?“ wird dieser Punkt gesondert eingeordnet. Für den konkreten Fall „Online Bewertung Vor Ort“ bedeutet das: auch „Vermarktungsablauf“ gehört in die Prüfung, damit keine falsche Priorität den weiteren Weg bestimmt.



