Prüffeld „Ursache und Umfang“ bei „Wärmepumpe beim Immobilienverkauf in Nürnberg“: Wärmepumpe beim Immobilienverkauf
Für den konkreten Fall „Wärmepumpe beim Immobilienverkauf“ bedeutet das: das Prüffeld „Ursache und Umfang“ lässt sich nicht sinnvoll von „Nachweise zum Zustand“ trennen. Auch „Auswirkung auf Preis und Zielgruppe“ gehört in die Prüfung, damit keine falsche Priorität den weiteren Weg bestimmt; maßgeblich ist hier die Ausgangslage bei „Wärmepumpe beim Immobilienverkauf“.



