Haus Nießbrauch: „Zuständigkeit“ nicht isoliert betrachten
An dieser Stelle braucht es konkrete Angaben zum Prüffeld „Zuständigkeit“; maßgeblich ist hier die Ausgangslage bei „Haus Nießbrauch“. Im Themenfeld „Haus Nießbrauch“ gilt dabei: der Abgleich mit „Dokumentation“ und „verbindliche Reihenfolge“ zeigt danach, ob eine Empfehlung bereits belastbar ist.



