Das Prüffeld „Ausgangsdaten“ belastbar machen – Finanzierungsvorbehalt beim Immobilienverkauf – Entscheidungsreihenfolge und nächster verbindlicher Schritt
Im Themenfeld „Finanzierungsvorbehalt beim Immobilienverkauf“ gilt dabei: die Prüfung verbindet „Ausgangsdaten“ mit „Entscheidungsreihenfolge“. Der Faktor „nächster verbindlicher Schritt“ ergänzt das Bild und zeigt, ob zunächst Informationen fehlen oder bereits entschieden werden kann; für „Finanzierungsvorbehalt beim Immobilienverkauf in Nürnberg“ wird dieser Punkt gesondert eingeordnet.



