Doppelhaushälfte Lärmbelastung: Warum „Ursache und Umfang“ hier zuerst zählt
Im Themenfeld „Doppelhaushälfte Lärmbelastung“ gilt dabei: dieser Prüfpunkt beginnt mit „Ursache und Umfang“. Im Themenfeld „Doppelhaushälfte Lärmbelastung“ gilt dabei: anschließend werden „Nachweise zum Zustand“ und „Auswirkung auf Preis und Zielgruppe“ so eingeordnet, dass offene Fragen vor dem nächsten verbindlichen Schritt sichtbar sind.



