Betreuungsgericht beim Immobilienverkauf: Das Prüffeld „Zuständigkeit“ belastbar machen – Verbindliche Reihenfolge und Zuständigkeit
Im Themenfeld „Betreuungsgericht beim Immobilienverkauf“ gilt dabei: die Prüfung verbindet „Zuständigkeit“ mit „Dokumentation“. Der Faktor „verbindliche Reihenfolge“ ergänzt das Bild und zeigt, ob zunächst Informationen fehlen oder bereits entschieden werden kann; maßgeblich ist hier die Ausgangslage bei „Betreuungsgericht beim Immobilienverkauf“.



